10.03.2017, 19:00
AStA Freiburg
Belfortstr. 24, Freiburg
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Dein Bauch gehört dir – dein Staat sagt wofür

§§ 218-219 StGB (Schwangerschaftsabbruch & Schwangerschaftskonfliktberatung)

Die Entscheidung für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft überlässt der deutsche Staat nicht einfach Schwangeren allein, sondern erklärt diese Frage zu seiner Angelegenheit: alle Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich unter Strafe gestellt, wobei die aktuell gültige Rechtslage verschiedene Bedingungen vorsieht, unter denen Schwangerschafts-abbrüche ausnahmsweise straffrei durchgeführt werden dürfen. Diese im Wesentlichen seit 1995 unverändert geltende „Fristenlösung mit Beratungspflicht und Indikationen“ wird von Seiten der Politik als „tragfähiger Kompromiss“ zwischen dem „Lebensrecht der Leibesfrucht“ und dem „Selbstbestimmungsrecht der Frau“ gehandelt; die verpflichtende Beratung wiederum gilt als ergebnisoffenes Hilfsangebot für Schwangere in einer „Not- und Konfliktlage“.

 

In der Veranstaltung wollen wir uns auf Grundlage entsprechender Gesetzestexte und Verfassungsgerichtsurteile anschauen, welche Inhalte und Ansprüche sich hinter dem „Recht auf Leben“ einerseits und dem „Recht auf Selbstbestimmung“ andererseits verbergen und auf welche Weise die §§ 218-219 StGB den Konflikt zwischen diesen beiden Rechten zu vermitteln versuchen.

Zur Diskussion der Frage, warum und wie der Staat auf Willen und Gewissen ungewollt Schwangerer Einfluss zu nehmen versucht, soll dabei insbesondere auf die Ziele und Inhalte der verpflichtenden Schwangerschaftskonflikt-beratung eingegangen werden.

 

Folgende Fragen sollen in der Veranstaltung diskutiert werden:
– Warum überhaupt stellt der Staat Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe?
– Wie kann die Teilliberalisierung des §218 erklärt werden?
– Was ist eigentlich ein „Recht auf Leben“?
– Was verbirgt sich hinter dem „Recht auf Selbstbestimmung“?
– Welchen Zwecken dient die staatl. verordnete Zwangsberatung vor Schwangerschaftsabbrüchen?
– Welche Kritiken von linker und rechter Seite gibt es an der aktuellen Gesetzeslage und wie sind diese zu beurteilen?