§§ 218-219 StGB (Schwangerschaftsabbruch & -konfliktberatung)
Die Entscheidung für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft erklärt der deutsche Staat zu seiner Angelegenheit: alle Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland grundsätzlich unter Strafe gestellt, wobei die aktuell gültige Rechtslage Bedingungen vorsieht, unter denen Schwangerschaftsabbrüche ausnahmsweise straffrei durchgeführt werden dürfen.
Diese „Fristenlösung mit Beratungspflicht und Indikationen“ gilt als „tragfähiger Kompromiss“ zwischen dem „Lebensrecht der Leibesfrucht“ und dem „Selbstbestimmungsrecht der Frau“.
In der Veranstaltung wollen wir uns auf Grundlage entsprechender Gesetzestexte und Urteile anschauen, welche Ansprüche sich hinter diesen Rechten verbergen und auf welche Weise die §§ 218-219 den Konflikt zwischen diesen beiden Rechten zu vermitteln versuchen. Dabei soll insbesondere auf die Inhalte der verpflichtenden Schwangerschaftskonfliktberatung eingegangen werden.
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei, die Toiletten dort leider nicht.
Ein Veranstaltung der Gruppe Kritik im Handgemenge Bremen (Gruppen gegen Kapital und Nation)