21.04.2021 PDF

Drugs & Business: Wie jedes Geschäft beruht auch dieses auf und braucht Gewalt

Fast alle psychoaktiven Substanzen, die heutzutage verboten sind, sind als legale Waren auf die Welt gekommen. Als solche wurden sie von Privatunternehmen produziert und an zahlungsfähige Endkonsument_innen verkauft. Ein lohnendes Geschäft: Das damals neue Produkt „Heroin“ (Diacetylmorphin), welches die Firma Farbenfabrik Friedrich Bayer ab 1898 einige Jahrzehnte als Husten- und Schmerzmittel auf dem Markt anbieten konnte, wurde ihr erster weltweiter Bestseller. Als ein weiteres Erfolgsprodukt erwies sich das Methamphetamin „Pervitin“, heute bekannt unter dem Namen „Crystal-Meth“, der Berliner Temmler-Werke, welches bei der deutschen Wehrmacht zur Leistungssteigerung ihrer todbringenden Befehlsempfänger enormen Absatz fand. Verschiedene Unternehmen nutzten den privaten und staatlichen Bedarf nach ihren Mittelchen gewinnbringend aus, ganz gleich welche Nebenwirkungen mit diesen verbunden waren oder zu welchem Zweck diese eingesetzt wurden. Dies kann schon mal als ein kleiner Hinweis genommen werden, dass es einem Unternehmen allein darauf ankommt mit seinem Produkt Geld zu verdienen, egal welche Auswirkungen dieses auf die Gesundheit der Leute hat.

Ein schlagkräftiger Grund ein Erfolgsprodukt nicht mehr in der Angebotspalette zu führen, ist hingegen das Verbot durch den Staat. Wenn dieser über die Mittel verfügt dieses durchzusetzen, dann nehmen Unternehmen auch ein noch so gewinnbringendes Produkt aus ihrem Sortiment. Sicherlich nicht ohne vorher zu versuchen, ihre wirtschaftlichen Bedenken amtierenden Politiker_innen vorzutragen, um ein Verbot zu verhindern. Ein Blick in die Welt verrät, dass ein Verbot der Herstellung und des Handels mit psychoaktiven Substanzen durch die jeweiligen Staaten nicht dazu führen muss, dass mit diesen nicht weiterhin Geschäfte gemacht werden. Die Produktion und der Handel findet nunmehr im Bereich der Schattenwirtschaft statt, die neben den erwünschten und geförderten Geschäftsbereichen existiert.

Zusätzlich zu den polizeilichen Einsatzkräften die ein Staat auffährt, um die von ihm erlassenen Verbote durchzusetzen, werden verschiedene staatliche und nicht-staatliche Institutionen mit Geld ausgestattet, die mit der Überwachung des unerwünschten Sektors beauftragt sind.1 Die United Nations Office on Drugs and Crime (UNDOC) gilt als die wichtigste UN-Einrichtung im Bereich der Bekämpfung und der Überwachung des internationalen Drogengeschäfts. Aus ihren alljährlich verfassten Berichten über den Stand des Drogengeschäftes lässt sich entnehmen, dass dieses mit mehreren Hundert Milliarden weltweit zu einem der umsatzstärksten Branchen zählt und mehrere Millionen Menschen mit der Herstellung und dem Handel von Drogen beschäftigt sind. Freilich mit unterschiedlichen Ergebnis, was den Inhalt der jeweiligen Geldbörsen angeht.

Zu den Überwachungsaufgaben der UNDOC gehört es u.a. Informationen über die weltweiten Produktions- und Verteilungsketten sowie über die stetig erweiterte Produktpalette zu sammeln. Im Fokus stehen derzeit die „legal highs“. Dabei handelt es sich um psychoaktive Substanzen, die in ihrer chemischen Struktur so verändert wurden, dass sie (noch) nicht auf den entsprechenden Listen der verbotenen Substanzen geführt und legal über das Internet vertrieben werden können.

Entgegen der landläufigen Meinung, dass die meisten Drogen in die EU importiert werden, ist aus dem Europäischen Drogenbericht 2019 ersichtlich, dass Cannabisprodukte und viele synthetische Stoffe wie MDMA, Speed etc. vor allem innerhalb der Europäischen Union meist in Kleinlaboren produziert werden, um den heimischen Markt zu bedienen und in andere Länder zu exportieren2. Heroin und Kokain werden dagegen ausschließlich importiert, was mit den Wachstumsbedingungen der Pflanzen zu tun hat, aus denen sie hergestellt werden. In regelmäßigen Abständen veröffentlichen die verschiedenen Beobachtungsstellen Berichte über die Trends und Entwicklungen des Drogengeschäfts und den Gewohnheiten der Konsument_innen. Die dort erhobenen Daten bilden die Grundlage für verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Geschäfts mit Drogen und geben den jeweiligen Staaten Empfehlungen an die Hand, wie diese vorbeugend auf die Menschen einwirken sollten, damit diese zu „starken Persönlichkeiten“ heranwachsen und jedweden Konsum ablehnend gegenübertreten.

Mit dem Verweis auf die erheblichen gesundheitlichen, sozialen und volkswirtschaftlichen Probleme, die durch Drogenkonsum entstehen, setzt die Bundesregierung u.a. auf „gesetzliche Regulierungen zur Angebotsreduzierung“3, was nichts anderes bedeutet als das per Rechtsnorm festgelegt wurde, welche Substanzen als Betäubungsmittel gelten und welche Beschränkungen4 im Umgang mit diesen allen Bürger_innen auferlegt sind. Neben den von Seiten der Regierung ausgemachten schädlichen Auswirkungen des Drogenkonsums auf die Benutzbarkeit der Menschen, hat der Rechtsstaat mit der Drogenbranche noch ein weiteres ganz generelles Problem. Diese Art von Geschäftstüchtigkeit hält sich nicht an die Rechtsordnung, die der Staat den Unternehmen auferlegt. V.a. der organisierte Rechtsbruch, insbesondere die Missachtung des Eigentums und gewalttätiges Vorgehen gegen andere Personen, fordert den Staat ganz allgemein in seinem Anspruch auf das Gewaltmonopol heraus.

Das Drogengeschäft findet durch die auferlegten Beschränkungen und angedrohten Strafen bei unerlaubter Zuwiderhandlung Bedingungen vor, die sich von den legalen unterscheiden, mit Auswirkungen auf die Konsument_innen als auch für die Betätigung des Geschäftsinteresses. Dass das Drogengeschäft auf der allgemein-gültig gemachten kapitalistischen Produktionsweise beruht, soll der erste Teil aufzeigen, um im Zweiten einige der Auswirkungen der staatlichen Beschränkung des Geschäfts zu diskutieren. Wie viel Gewalt in der erlaubten als auch verbotenen Ökonomie steckt, kann dabei recht gut studiert werden.

 

1.Die allgemeinen Grundlagen des Geschäfts

1.1 Ich habe etwas, was du willst...

Drogen werden zu verschiedenen Zwecken gebraucht. Allgemein besitzen sie die Eigenschaft, über den Eingriff in den menschlichen Stoffwechsel Veränderungen im Denken, Fühlen und der Sinneswahrnehmung anzuregen. Durch die Einnahme von Drogen soll ein Bewusstseinszustand erreicht werden, der sich vom Normalzustand unterscheidet. Zu welchen Veränderungen sie führen, hängt einmal von der Substanz selbst ab, von der psychischen Verfasstheit der Konsument_in und von der Situation, in der sie genommen werden. Jeder Drogenkonsum hat hinsichtlich des Zwecks, den er erfüllen soll, durchaus etwas Unkalkulierbares. Amphetamine haben beispielsweise den Effekt Ermüdungserscheinungen zu mindern, die Empfindung von Durst und Hunger zu reduzieren, die Konzentration zu steigern und/oder ein wohliges Gefühl hervorzurufen. Dennoch kommt es schon noch darauf an, wie die Einzelnen mit den erzeugten Effekten umgehen. Eigentlich keine Lust mehr auf das Wachsein zu haben, aber auf Grund der Einnahme von Speed nicht schlafen zu können, kann ziemlich anstrengend, bisweilen sogar beängstigend werden. In einer Situation in der eher ein kühler Kopf vonnöten ist, ist ein aus sich selbst erzeugtes Glücksgefühl eher hinderlich und kann in panische Angst umschlagen.

Egal welcher Zweck mit der Einnahme einer Substanz verfolgt wird und was diese letztendlich auslöst, die meisten Leute stoßen vor der Einnahme auf ein Hindernis: Sie müssen die Droge erst käuflich erwerben, wenn sie nicht selbst im Wald gesammelt oder eigenhändig hergestellt werden kann. Gehandelt wird mit diesen nicht in Einkaufzentren, sondern mehr oder weniger versteckt in Parks oder auf der Straße, in Privaträumen oder dunklen Hinterzimmern. Dort sind die Händler_innen zu finden, die das Erwünschte anbieten.

Soweit nichts Neues, hat doch fast jeder in einer größeren Stadt lebende Mensch zumindest eine grobe Idee davon, an wen er sich wenden müsste, um psychoaktive Substanzen zu erwerben. Interessant ist nun aber, welche gegensätzlichen Zwecke beide Seiten, Verkäufer_in und Käufer_in, dazu bewegen, miteinander ins Geschäft zu kommen. Oft wird behauptet, da komme eben Nachfrage und Angebot zueinander und allen wäre damit ein vortrefflicher Dienst geleistet, werden doch so die vielfältigsten Wünsche erfüllt. Tatsächlich tritt bei jedem Kauf und Verkauf, also auch bei jedem Handel von legalen Waren, ein Interessengegensatz zu Tage.

Der eine, hier Konsument, will die Ware, die für ihn einen konkreten Nutzen hat, den er gebrauchen will, um sein Bedürfnis nach Rausch, Leistungssteigerung oder kleinen Glücksmomenten etc. zu befriedigen. Dafür muss er Geld hergeben, wie eben für alle anderen Güter auch, die er benutzen will. Reiche Menschen mögen hier auch mal sagen „was kostet die Welt“, in der Regel müssen Konsument_innen aber schon auf ihren Geldbeutel achten und haben ein Interesse an einem niedrigen Preis. Auf der anderen Seite steht die Dealerin. Sie interessiert an der Ware Droge die potentielle Eigenschaft aller Waren, gegen Geld austauschbar zu sein. Dass die Dealerin Drogen verkauft, hat demnach seinen Grund, dass sie mit ihnen Geld verdienen kann. Hier ist ein Interesse an einem hohen Preis vorhanden. Nur dann, wenn die geforderte Menge an Bares in ihre Hand wandert, erhält der Konsument die Ware von ihr zu seiner Bedürfnisbefriedigung. Kurz gefasst:

Für die Dealerin ist der Gelderwerb der Zweck des Verkaufs und das Bedürfnis des Konsumenten lediglich das Mittel zur Erfüllung dieses Zwecks. Für den Konsumenten hingegen ist der Besitz und die anschließende Weggabe von Geld die Bedingung, die er erst erfüllen muss, um anschließend sein Bedürfnis befriedigen zu können.

Alle Bedürfnisse, die den Zweck des Gelderwerbs nicht erfüllen, bleiben in der ökonomischen Kalkulation unberücksichtigt. Damit ist auch klar, dass das Herankommen an die gewünschten und benötigten Sachen vom Vorhandensein genügenden Geldes abhängig ist. Sind Leute ausreichend damit ausgestattet, steht ihnen die gesamte Warenwelt zur Verfügung – vom Privatzoo bis zur Entzugsklinik der Extraklasse - wer nicht, der steht vorm Schaufenster und schnüffelt Kleber. Psychoaktive Substanzen sind zwar durch ihre Illegalität besondere Waren, Waren sind sie dennoch. Die oft vorgetragene Behauptung, in dieser Gesellschaft würde für den Bedarf aller produziert, gehört demnach zurückgewiesen. Auch einen gehörigen Rausch muss man sich erst leisten können.

Der beschriebene Interessengegensatz, der zu Tage tritt, fußt auf der wechselseitigen Anerkennung der Akteur_innen als Privateigentümer_innen. Durch dieses Verhältnis von Menschen untereinander in Bezug auf Dinge schließen alle Eigentumseigner_innen sich gegenseitig von den Sachen aus, die sie benötigen. Der Tausch ist dann die vorherrschende Form, um den Ausschluss von den benötigten Dingen zu überwinden. Dabei ist klar, dass ob und wieweit der Ausschluss von den Mitteln zur Bedürfnisbefriedigung überwunden werden kann, abhängig ist von der Menge der im eigenen Besitz befindlichen und nicht für den eigenen Gebrauch bestimmte Waren5 und von der willentlichen Zustimmung zum Tausch.

Von der Seite der Dealerin gesehen, kommt es darauf an, wie viele nachgefragte Substanzen sie den Konsument_innen anbieten kann, um an die gewünschte Geldware heranzukommen. Von der Konsument_innenseite her gedacht, braucht es genügend Geld, um den Ausschluss durch die private Verfügung über die Waren zu überwinden. Zwar ist das Vorhandensein von Tauschbaren die Voraussetzung für den Tausch, die mit einem freien Willen ausgestattete Eigentümerin muss den Wechsel der Dinge jedoch auch zustimmen. Als Person, die über ihr Eigentum frei verfügen kann, ist sie anzuerkennen, ihr Wille ist zu respektieren.

In der legalen Wirtschaft ist dieses Verhältnis der Leute als Privateigentümer_innen zueinander vom Staat garantiert. Er schützt sie per Gesetz als Personen, die über ihr Eigentum frei verfügen dürfen, damit sie sich als Privateigentümer_innen aufeinander beziehen. Somit ist durch die geltende Rechtsordnung gesetzt, dass sich jede_r um Eigentum bemühen muss, um überhaupt die Chance zu erhalten, Dinge die einem nicht gehören aber gebraucht werden, benutzen zu können.

Nur wer über Sachen die Geld werden können, oder gleich über Geld verfügt, kann die durch die staatliche Gewalt aufrechterhaltene Schranke des Privateigentums überwinden, um auf den vorhandenen gesellschaftlichen Reichtum zuzugreifen. Dies ist die Grundlage für jedes Geschäft. Auch den Akteur_innen in der Drogenbranche geht`s ums Geld, weil es eben aufs Geld in dieser Gesellschaft ankommt. Es ist das Mittel, um die Eigentumsschranke zu überwinden. Allerdings können die Akteur_innen im Drogengeschäft nicht auf den Gewaltapparat des Staates zur Regelung der bestehenden Gegensätze zugreifen. Stattdessen müssen sie auf die Anerkennung ihres ausschließenden Verfügungsrechtes über die Substanzen durch die Konsument_innen vertrauen. Oder andernfalls selbst dafür sorgen, dass sie als frei verfügende Eigentümer_innen respektiert werden. Auch sollten sie in der Lage sein, die Begleichung einer entstandenen Forderung für die jeweilige psychotrope Substanz zu erzwingen, wenn der_die Käufer_in nicht „freiwillig“ in sein_ihr Portmonee greift.6

Fußend auf der allgemein etablierten Ordnung werden die Gegensätze mit privater statt staatlicher Gewalt geregelt. Um diese Zusatzbedingung für das Geschäft wird es im 2. Teil des Textes gehen. Zuvor soll jedoch erst der Bereich des Drogengeschäftes beleuchtet werden, der dem Handel mit den Substanzen vorausgesetzt ist.

 

1.2 Die Herstellung von Drogen durch mehr oder weniger erfolgreiche Privatunternehmer_innen

Auch psychotrope Substanzen fallen nicht einfach vom Himmel, sondern müssen wie die meisten Dinge, die der Mensch benutzen will, erst durch den Aufwand von menschlicher Arbeitskraft hergestellt werden und dann zu den Endverbraucher_innen gelangen. In der kapitalistischen Gesellschaft wird die Herstellung von Produkten sowie der Vertrieb durch Privatunternehmen organisiert. So auch in der Drogenbranche, wobei es hier ein paar Besonderheiten gibt.

Die in Westeuropa wohl bekanntesten Drogenorganisationen stammen vor allem vom amerikanischen Kontinent. Das Medellin-Kartell7 unter Pablo Escobar (El Padron), die Trujillo-Blanco-Gruppe unter Griselda Blanco (La madrina de la cocaína ) oder das Cali-Kartell, gegründet von Gilberto Rodriguez Orejuela, galten in den 70er bis 90er Jahren als die Hauptakteure was die Kontrolle der Produktion und den Vertrieb von Kokain und Marijuana in die USA anbelangte. Mittlerweile sind diese Kartelle Geschichte und wurden von anderen, etwa dem Sinaloa-Kartell oder das Juárez-Kartell die u.a. um die Kontrolle des Kokain-Geschäftes konkurrieren, abgelöst. Neben dem einträglichen Geschäft mit Kokain sind diese Kartelle oft auch in anderen illegalen Geschäftsfeldern tätig.

Üblicherweise kaufen diese Organisationen das Rohmaterial für das Kokain von selbstständigen Pflanzer_innen in den Hauptanbaugebieten Kolumbien, Peru und Bolivien ein, um das erhaltene Pflanzenmaterial weiterzuverarbeiten und an Großhändler_innen im Absatzland oder an die Endkonsument_innen zu verkaufen. Hierzu kooperieren sie mit verschiedenen kleineren Organisationen, die einzelne Schritte auf dem Weg für das Kartell übernehmen. Die Kontrolle der gesamten Kette, von der Produktion bis zum Straßenverkauf, kann nur von wenigen bewerkstelligt werden.8Ein über verschiedene Grenzen hinweg operierendes Monopolunternehmen scheint zu auffällig und damit anfällig zu sein.

In Europa werden vor allem Amphetamine, MDMA (Extasy), Metamphetamin (Crystal) und Gras produziert. Berichten zufolge werden Amphetamine vorwiegend „in Belgien, den Niederlanden und Polen sowie in geringerem Maße in den baltischen Staaten und Deutschland“9 hergestellt. Cannabis wird mittlerweile auch in vielen Indoor-Plantagen in der BRD gezüchtet.10 Beschäftigen die amerikanischen Kartelle eine große Anzahl von Vollzeitmitgliedern, so scheint die Produktion und der Vertrieb in Europa öfters durch auf einzelne Abschnitte des Geschäfts spezialisierte Gruppen organisiert zu sein, die oft nur an der jeweiligen Schnittstelle voneinander wissen. Jedoch beherbergt auch Europa einige Global-Player, wie bspw. die süditalienische Mafiaorganisation namens ’Ndrangheta.

Die innere Struktur sowohl der Kartelle als auch der organisierten Gruppen in Europa ist sehr unterschiedlich. Einige der großen Kartelle setzen auf die autoritäre Führerschaft, welche mit äußerster Brutalität auf innere und äußere Konkurrent_innen reagiert. Andere Organisationen entwickelten einen eher an moderneren Unternehmen angelehnten Führungsstils, welcher durch einen gewissen Grad der Mitbestimmung die Effizienz zu steigern verspricht.

Allen Organisationen ist jedoch gemein, dass sie durch die Herstellung und anschließenden Verkauf der Substanzen an zahlungsfähige Konsument_innen, ihr eingesetztes Geld vermehren wollen. Geldvermehrung ist das primäre Interesse aller Unternehmungen und der Grund, diese Geschäfte zu tätigen. Um eine Produktions- und Vertriebskette im größeren Maßstab aufzubauen, ist eine Menge Anfangskapital nötig. Für das Synthetisieren von chemischen Drogen werden verschiedene Ausgangsstoffe benötigt, die entsprechenden Gerätschaften sind einzukaufen als auch ein Standort ausfindig zumachen, der vor Entdeckung geschützt ist. Sind Mittel für die Produktion - meist von legalen Unternehmen - beschafft worden und ein Ort gefunden, fehlt nur noch eine entscheidende Ware, die die vorhandenen Mittel anwendet: die menschliche Arbeitskraft.

Andere Menschen dazu zu bewegen ihre Arbeitskraft für die eigene Unternehmung zu verausgaben, setzt erstens voraus, dass genügend Geld vorhanden ist, um sie zu bezahlen. Und zweitens, dass es genügend Arbeitskräfte gibt, die gekauft werden wollen. Insofern ist auch die Drogenbranche auf Menschen angewiesen, die über keine oder ergiebigere Einkommensquelle verfügen, um ihre Existenz zu sichern als eben ihre Arbeitskraft. Um so mehr die Leute darauf angewiesen sind, ihre Arbeitskraft zu Markte zu tragen, um so besser und günstiger kann ihre missliche eigentumslose Position benutzt werden.

Käufer_innen und Verkäufer_innen von Arbeitskraft sind zwar aufeinander verwiesen, brauchen einander, stehen jedoch in einem gegensätzlichen Verhältnis zueinander. Dabei sollte klar sein, welche Seite die stärkere ist: Wer das Geld besitzt, bestimmt wie die Leute zu arbeiten haben, wenn sie etwas verdienen wollen. Die Geldbesitzer_innen be- und vernutzen die gekaufte Arbeitskraft als Mittel, um ihren Reichtum zu vergrößern, die Arbeitskräfte verkaufen ihre Arbeitskraft, um ihre Existenz zu sichern und stellen dabei Waren her, die den Geldbesitzer_innen gehören. Von Seiten der Produktionseigner_innen sind alle gekauften Mittel, die es für die Herstellung und den Vertrieb braucht, zugleich nötige wie lästige Kosten, die es möglichst gering zu halten gilt. Das vorgeschossene Geld, soll ja nicht weniger, sondern mehr werden. Auch für die eingekaufte Arbeitskraft gilt daher, die für sie aufzuwendenden Kosten so gering wie möglich zu halten und sie so lange und intensiv benutzen zu können, damit es sich lohnt, sie gekauft zu haben.

Auf der Seite derjenigen die ihre Arbeitskraft geben, stellt es sich genau andersherum dar: Da sie darauf angewiesen sind ihre Arbeitskraft zu verkaufen, ist deren vollständige Vernutzung gleichbedeutend mit dem Verlust ihrer einzigen Einkommensquelle. Möglichst wenig Schaden durch deren Gebrauch zu erleiden und möglichst viel Geld für deren Anwendung zu erhalten, ist ihr und den Geldbesitzer_innen entgegengesetztes Interesse. Alle anfallenden Kosten für die Herstellung der jeweiligen Drogen gilt es zum Zwecke der Eigentumsvermehrung niedrig zu halten, da es auf die Differenz zwischen gezahltem Vorschuss und dem erzielbaren Preis für die Substanzen ankommt. Je rücksichtsloser mit den benötigten Arbeitskräften in den versteckten Laboren oder Schmuggelrouten hinsichtlich Bezahlung, Arbeitsschutz, Länge des Arbeitstages etc. verfahren werden kann, desto niedriger ihre Kosten, desto höher der Gewinn. Allerdings kann die Erhöhung der Ausgaben - bspw. durch Investitionen in teurere aber effizientere Maschinen und spezialisierte Arbeitskräfte - lohnenswert sein, wenn hierdurch eine Produktionssteigerung erzielt werden kann. Im Umgang mit der Ware Arbeitskraft zeigt sich, was es heißt, wenn diese als Mittel für die Eigentumsvermehrung benutzt wird.

Mal am Weg des Kokains veranschaulicht: Am Anfang der Herstellung und des Vertriebes von Kokain steht der Einkauf der Blätter des Coca-Strauches. Trotz vieler Versuche den Coca-Anbau in Ländern wie Peru, Bolivien und Kolumbien einzuschränken, werden die Pflanzen von selbständigen Bauern angebaut, die die Blätter ernten, um sie dann an das örtliche Drogenkartell zu verkaufen. Das an den Hängen der Anden günstige Klima für den Coca-Strauch macht in manchen Gegenden bis zu drei Ernten im Jahr möglich. Für 350 Kilogramm, - so viel ist nötig, um am Ende ein Kilogramm Kokain zu gewinnen - gepflückter und sonnengetrockneter Blätter, erhalten die Bauern im Durchschnitt 385$. Im Vergleich zu dem Verkaufspreis von anderen Produkten (Kaffee, Tomaten etc.) für die Menschen ein unschlagbares Argument, wenngleich den Bauern trotzdem oft nicht mehr bleibt als in einer Wellblechdachhütte zu leben und tagtäglich der anstrengenden Feldarbeit nachzugehen.

In Säcken verpackt werden die Blätter für ihre weitere Verarbeitung in Lastwagen zu den versteckten Laboren gefahren. Dort nehmen die sogenannten Köch_innen die Blätter in Empfang, um sie zu zerhäckseln und unter Zuführung von Chemikalien wie Zement, Kerosin oder Dünger das Kokain zu entziehen. Anschließend wird das Ganze gefiltert und heruntergekocht, so dass eine feuchte, mattgelbe Paste entsteht. Mit Lösungsmitteln wie Schwefelsäure oder Aceton vermengt und erneuter Filterung und Trocknung ist schließlich das ziehbare Endprodukt C17H21NO4 entstanden, also die starke Stimulans, die unter dem Namen Kokain in aller Nase ist.

Zur Effizienzsteigerung des Herstellungsprozesses werden mittlerweile neue chemische Grundstoffe und vermehrt einfache Maschinen (benzinbetriebene Häcksler, einfache Zentrifugen) eingesetzt, so dass trotz anhaltender Reduzierung der Anbauflächen durch deren Vernichtung mit Hilfe eingesetzter Regierungskräfte im „War on Drugs“, die durch die vorgenommenen Rationalisierungsmaßnahmen erzielte Menge an Kokain, um ein Drittel gesteigert werden konnte. Das Kilo Kokain kann in Kolumbien für einen Preis von ca. 800$ erworben werden, was Rückschlüsse auf die geringen Kosten für die Arbeitskräfte und Produktionsmittel zulässt.

Wesentlich kostenintensiver wird es für die Kartelle bei dem anstehenden Transport in die Abnehmerländer. Ob per Schiffscontainer, Flugzeug oder über Land, überall müssen Leute geschmiert werden, die die Pakete durchwinken und jede Mittelsperson bekommt noch ihren Anteil vor dem Weiterverkauf obendrauf. Leute schmieren zu müssen, ist eine Extra-Ausgabe für die Kartelle aufgrund der Illegalität ihres Geschäftes, die sie in ihre Gewinnrechnung aufnehmen müssen. Auf dem Schwarzmarkt in den USA kostet ein Kilo Koks, die Streckung mit anderen Substanzen mit eingerechnet, etwa 122.000$. Durch das für die Kartelle profitable Verhältnis zwischen dem zu leistenden Vorschuss zum Endpreis, der sich zusammen mit den oder gegen die direkte Konkurrenz durchsetzen lässt und den die Konsument_innen noch zu zahlen imstande sind, gibt es eine hübsche Summe zu verdienen. Das Ausmaß des angeeigneten Reichtums kann da locker mit dem anderer Milliardär_innen dieser Welt mithalten, die ihr Eigentum durch die Aneignung fremder Arbeitskraft und unter Ausnutzung der Bedürfnisse anderer stetig auf Kosten von Mensch und Natur vermehren.

Die Produktion und der Vertrieb in Europa werden nicht vollständig von Kartellen kontrolliert. Hier existieren auch kleinere voneinander unabhängige Gruppen und Einzelpersonen, die konkurrierend ihrem Geschäft nachgehen. Dies mag mit dem flächendeckend gut funktionierenden Gewaltapparat des Staates zu tun zu haben, der das organisierte Verbrechen entschieden bekämpft. Die in Europa vorkommenden Kleinunternehmer_innen errichten mithilfe eines Startgeldes kleine versteckte Labore, vor allem für die Amphetamin-Produktion, oder mieten leerstehende Gebäude auf dem Land an, um dort Cannabis selber zu züchten und zu ernten. Sie sind also Besitzer_innen von Produktionsmittel, welche sie durch ihre eigene Arbeitskraft anwenden. Im Gegensatz zu den normalen Arbeiter_innen, gehört ihnen am Ende das hergestellte Produkt und auch der damit erzielte geldliche Erlös. Mit Geld in Händen fragt sich die Selbstständige dann: für das eigene Leben oder für das Geschäft ausgeben?

Immer wieder muss erneut abgewogen werden, wie viel Geld aus den Verkaufserlösen für den eigenen Konsum verwendet werden kann und welche Geldmenge benötigt wird, um das Geschäft am Markt zu halten bzw. auszubauen. Und ob das Geschäft überhaupt gelingt, also eine Substanz produziert worden ist, welche über die Ausnutzung von Bedürfnissen sich in genügend Geld verwandeln lässt, um die entstandenen und zukünftigen Kosten zu decken und davon zu leben, ist erst mal ungewiss. Im blödesten Fall findet die Droge gerade keine Abnehmer_innen, wenn nicht die Staatsgewalt den Laden schon vorher ausgeräumt hat. Auch bei ihnen hängt der Verkaufserlös davon ab, wie günstig sie an die benötigten Rohstoffe und Hilfsmittel herankommen und vom Preis für ihr Produkt auf dem Schwarzmarkt.

Eine Besitzer_in einer kleinen illegalen Hanfplantage irgendwo in einer verlassenen Fabrikhalle in NRW, muss neben den Töpfen, der Erde und der Lampenanlage etc. jeden Tag ihre menschliche Arbeitskraft in die Aufzucht der grünen Pflanzen investieren. Lebenszeit wird aufgewendet, um Gras zu produzieren, welches wahrscheinlich an einen Großhändler weiterverkauft wird. Gleichzeitig versuchen noch weitere Menschen an anderen Standorten Gras zu züchten. Getrennt voneinander schaffen sie eine Ware, mit der sie um die Möglichkeit diese in Geld zu verwandeln, konkurrieren.

Dabei ist der_die Produzent_in im Vorteil, der_die es schafft, durch Rationalisierungen, wie etwa effektivere Lampen oder potentere Pflanzen, die Kosten und den Arbeitskraftaufwand pro Gramm zu verringern. Bei einem gleichbleibenden Abnahmepreis kann so der Erlös erhöht werden. Der durch die Rationalisierung entstandene Vorteil kann auch dafür genutzt werden, Großhändler_innen das Marihuana zu einem niedrigeren Preis anzubieten, um so die anderen Konkurrent_innen zu unterbieten und aus dem Felde zu schlagen. Diese sind dann gezwungen, ebenfalls ihren Preis zu reduzieren, wenn sie im Geschäft bleiben wollen. Gegenseitig bestreiten die Produzent_innen sich so mit dem Mittel des Preiskampfes die Möglichkeit, an das benötigte Geld heranzukommen.

Großhändler_innen wiederum haben sich darauf spezialisiert, größere Mengen bei den Produzent_innen einzukaufen und diese an die Kleinhändler_innen weiterzuverkaufen. Auch sie möchten am Ende mehr Geld in der Tasche haben als vorher. Die Höhe dieser Art des Geldverdienens bestimmt sich über die Differenz zwischen dem Preis den die Produzent_innen verlangen können und dem Preis, den die Großhändler_innen gegen die Kleinhändler_innen durchsetzen kann.

Dass die Produzent_innen diesen Zwischenschritt oft nicht selbst übernehmen, liegt daran, dass die Händler_innen durch deren Spezialisierung ihnen die Kosten, den zeitlichen Aufwand und die Risiken reduziert, die entstehen würden, wenn sie ihre Waren selbst an die Kleinhändler_innen oder Endkonsument_innen verkauft. Auf den ersten Blick erscheint dies als eine sinnvolle Arbeitsteilung. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch erneut ein Interessengegensatz zwischen Kontrahent_innen, ähnlich dem zwischen der Dealerin und dem Konsumenten oben. Sie arbeiten einander nicht zu, sondern verfolgen bei dem Akt des Kaufs/Verkaufs entgegengesetzte Interessen. Beide versuchen die Angewiesenheit des anderen für den eigenen Vorteil zu benutzen.

Wie bislang dargestellt, basiert das Geschäft mit Drogen auf den selben ökonomischen Prinzipien wie jedes andere Geschäft auch. Da flächendeckend das Privateigentum herrscht, müssen alle sich um Eigentum bemühen, um es als Mittel zum Zugriff auf fremdes Eigentum benutzen zu können. Genau in diesem Bemühen um das allgemeine Zugriffsmittel bestreiten sie sich gegenseitig ihre ökonomischen Interessen, so dass in der Regel Gewinner_innen und Verlierer_innen herauskommen. Nicht nur in der Drogenbranche halten einige wenige eine Menge Geld in ihren Händen. Die Anführer_innen der großen Organisationen und Kartelle agieren wie Kapitalist_innen in der legalen Wirtschaft. Mit ihrem Geldreichtum besitzen sie die Kommandomacht über fremde Arbeit, deren geschickte Anwendung und gelungener Verkauf der Produkte ihnen ihr Eigentum vermehrt. Sie können dabei auf eine Masse an Habenichtsen zurückgreifen, die existentiell darauf angewiesen sind, ihre Arbeitskraft zu verkaufen und herzurichten, nicht selten indem sie billiger auf den Markt geworfen wird, um die Chance ihrer Verwendung zu erhöhen, in Konkurrenz zu ihresgleichen. Entsprechend ihrer Verfügbarkeit und Ersetzbarkeit werden sie bezahlt. Das es überall Armut gibt, ist die Basis als auch Folge der jetzigen Wirtschaftsweise. Die aus der legalen Wirtschaft bekannte Lohnhierarchie vom einfachen Tagelöhner über die Zwischenhändlerin bis hin zum Manager ganzer Abteilungen ist auch in der Welt der Drogen zu besichtigen. Um so mehr Kommandomacht (in Unternehmenssprech: Verantwortung) jemand hat, um das Interesse des Profitemachens gegen die Arbeitskräfte durchzusetzen, desto höher die Beteiligung am Gewinn.

Der Unterschied zwischen der Drogenbranche und dem normalen Geschäftsbetrieb besteht darin, dass die Produkte mit denen dort das Geld verdient wird, staatlicherseits nicht zugelassen sind. Die Produktion als auch der Vertrieb von illegalen Substanzen verlässt daher den durch den jeweiligen Staat gesetzten Rahmen ökonomischer Handlungsfreiheit, widerspricht jedoch nicht den allgemein gültigen und durch staatliche Gewalt aufrechterhaltenen Prinzipien kapitalistischer Produktionsweise. Unter der Zusatzbedingung der Illegalität nehmen die Interessengegensätze an Schärfe zu, da der jeweilige Staat nicht mehr seine Gewalt einsetzt, um die aufgeherrschte Konkurrenz zu regeln, damit sie weiterhin stattfindet, sondern um das Geschäft insgesamt zu unterbinden.

 

Exkurs: Hauptsache Geldverdienen – vom bedingten Interesse der Pharmaindustrie an bekömmlichen Substanzen

Bestimmte Drogen waren und sind als legale Waren Geschäftsartikel, die für den Markt produziert wurden, um mit ihnen Geld zu verdienen. Ihre Bekömmlichkeit oder Verträglichkeit ist in dieser Hinsicht ein bedingter Gesichtspunkt. Die direkt durch die Droge oder durch die beigemischten Stoffen verursachten gesundheitlichen Schäden bei den Konsument_innen, gehen den Verkäufer_innen weiter nichts an. Der Zweck den sie mit diesen verfolgen, ist mit dem erfolgreichen Wechsel des Geldes in ihre Taschen erfüllt. Angesichts dieser Tatsache gibt es in jedem Staat eine Reihe von Behörden, die mit der Kontrolle und Zulassung verschiedenster Produkte beauftragt wurden. Medikamente, die ebenfalls wie Drogen in den menschlichen Stoffwechsel eingreifen, müssen, bevor sie auf dem Markt vertrieben werden, zahlreiche Tests durchlaufen, die der Staat der Pharmaindustrie vorschreibt, um die tatsächliche Wirkung und mögliche Nebenwirkungen festzustellen. Es ist also keineswegs so, dass die jeweiligen Firmen von sich aus ihre Produkte auf gesundheitsgefährdende Eigenschaften überprüfen und dementsprechend vom Verkauf absehen. Gefährliche chemische Stoffe in Brustimplantaten oder die zahlreichen Arzneimittelskandale in den letzten Jahren zeigen, dass erst auf Druck der Behörden gesundheitsschädigende Stoffe aus dem Verkehr gezogen werden, was wiederum darauf verweist, das es den Firmen nicht auf das beste Produkt ankommt, sondern sich auch die Qualität am Verkaufszweck relativiert. Beim Produzieren billige aber schädliche Ausgangsstoffe zu verwenden, um Kosten zu sparen, aber die Gesundheit beeinträchtigen, ist eine Folge des überall in Kraft gesetzten Zwecks des Geldverdienens. Die Drogenbranche ist da auch keine Ausnahme. Da kommt schon mal einer auf die Idee, in das Gras Blei zu mischen, um das Verkaufsgewicht zu erhöhen. Da wird gestreckt, was das Zeug hergibt und die Kundschaft noch zulässt. Fast als Witz wirkt es, wenn man sich den Werdegang der „legal highs“ anschaut. Diese Produkte können auf dem legalen Markt verkauft werden, da der Staat ihre Inhaltsstoffe noch nicht auf seine Liste der illegalen Mittelchen gesetzt hat. Tut er es nach einer Weile, hat ein von dem bisherigen Verkaufserlös bezahltes Team aus Chemiker_innen schon lange ein neues Produkt entwickelt, dass auf dem Markt legal vertrieben werden kann. Verbotenes wird durch Noch-nicht-Verbotenes ersetzt, in dem neue chemische Verbindungen gefunden werden, deren Auswirkungen auf die Gesundheit noch niemand genau kennt und quasi im freien Laborversuch an Menschen getestet werden. So fördert der Staat indirekt, was er verhindern will, auf der Grundlage seiner freiheitlichen Ökonomie.

 

2. Die besondere Bedingung: Weltweite Unterbindung des Geschäfts mit Drogen durch die jeweiligen Staaten

In den meisten Staaten dieser Welt ist die Herstellung und der Handel von vielen psychoaktiven Substanzen verboten, beziehungsweise stark reglementiert. Von empfindlichen Geldstrafen über lebenslange Haftstrafen bis hin zur Verhängung der Todesstrafe für Dealer_innen (Indonesien) zeigen mit der Drogenbekämpfung befasste Staaten, über welche Mittel sie verfügen, den verweigerten Gehorsam gegenüber ihrer Gesetzgebung zu ahnden.

In der BRD ist per Rechtsnorm festgelegt, welche Stoffe Beschränkungen unterliegen, also nicht ohne besondere staatliche Erlaubnis hergestellt und/oder gehandelt werden dürfen. Bei Zuwiderhandlung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Staatliche Repression gegen die Drogenbranche ist allerdings nur ein Mittel, um den anhaltenden Drogenkonsum in einer Gesellschaft unter Kontrolle zubringen.

Als zweite Säule wird in den westlichen Ländern verstärkt auf Aufklärung vor den Gefahren des Konsums gesetzt. Diese setzt am Individuum an, um dessen Interesse - mit Hilfe von psychoaktiven Substanzen in seinen Stoffwechsel eingreifen zu wollen - zu verändern. Von der Vorstandsetage größerer Unternehmen bis hin zur Gras rauchenden Schüler_innenschaft, gibt es eine Menge Menschen, die bereit sind, sowohl Geld für ihren Konsum zu zahlen als auch das Risiko einzugehen, welches mit der Beschaffung einhergeht.

Wohl wissend, dass ein Bedarf nach den illegalen Substanzen besteht, der ausgenutzt werden kann für den eigenen Gelderwerb, schlagen Leute sich in das Drogenmilieu.

Der in jedem Geschäft steckende Interessengegensatz wird nicht mehr durch die staatliche Gewalt geregelt, stattdessen übernehmen die Beteiligten diese notwendige Aufgabe selbst.

Wie in jedem Geschäft treten die jeweiligen Akteur_innen einander als Konkurrent_innen mit entgegengesetzten Interessen gegenüber. Der Bauer in Kolumbien gegenüber dem in seinem Landstrich agierenden Kartell, die Kartelle untereinander als auch der Zwischenhändler gegenüber der Straßendealerin, die wiederum es mit Endkonsument_innen zu tun hat. Da sie jeweils für das Gelingen ihres Anliegens immer eine andere Partei benötigen – um Gras weiter zu verkaufen, muss vorher Gras eingekauft werden – müssen beide Seiten übereinkommen, für welche Leistung die andere Seite eine bestimmte Vergütung erhält. Wird eine Einigung erzielt, wird diese in der Form eines Vertrages festgehalten, in dem beispielsweise festgelegt wird, wie hoch die Vergütung für das monatliche Schmuggeln von Kokain über die Grenze ausfällt.

Die Vertragsparteien verpflichten einander, die im Vertrag festgehaltenen Leistungen jeweils zu erfüllen. Dabei sind die Sonderinteressen nicht verschwunden: Dem Schmuggelring kommt es darauf an, dass er möglichst gut bezahlt wird für seine Dienste und dem Kartell, dass es möglichst wenig bezahlen muss für die Leistung, die es bei diesem einkauft. Beide Seiten schielen argwöhnisch auf die andere Seite, ob diese auch das einhält, was vereinbart wurde, also ob das eigene Interesse auch ausreichend bedient ist.

Ist eine der Seiten der Auffassung die andere habe nicht genügend das eigene Interesse bedient, dann wird sie auf die Erfüllung pochen, auch wenn die andere Seite dies aus ihrer Sicht für unsinnig erachtet. Aufgrund der gegensätzlichen Sonderinteressen ist ein Streit, wer seiner Pflicht nachgekommen ist und wer nicht, Gang und Gäbe oder liegt zumindest in der Luft. Für die legale Wirtschaft gilt, dass wenn es zu Streitigkeiten aufgrund einer unterschiedlichen Auffassung über die vertraglich vereinbarten Leistungen kommt, beide Parteien sich zur Durchsetzung ihres Interesses an die dafür geschaffenen staatlichen Gerichte wenden können und müssen. Diese überprüfen den Sachverhalt und setzen ggf. entstandene Ansprüche mit Hilfe ihrer Gewalt durch. Allen Parteien ist es von Staatsseite her untersagt, ihre Interessen mit privater Gewalt durchzusetzen.

Nun unterliegt das Geschäft mit Drogen dem Verbot. Jegliche Vereinbarungen sind demnach von vorn herein nicht gültig, so dass auch niemand die staatlichen Durchsetzungs- und Ordnungsinstanzen hinzuziehen kann, um die jeweiligen Ansprüche gegeneinander zu prüfen und per Rechtsgewalt das eigene Interesse bedienen zu lassen.

Trotz einer vorausgegangen Prüfung, ob die Geschäftspartner_in gewillt ist, das eigene Interesse zu bedienen, besteht nie die Sicherheit, dass er_sie dies von sich aus auch tut, da er_sie weiterhin ja das eigene entgegengesetzte Interesse am Geschäft verfolgt. Hinzukommt noch, dass unterschiedliche Auffassungen über jeweilige Erfüllung der Vereinbarung existieren können. Zur Durchsetzung des eigenen Anspruches dient die unmittelbare Gewalt als Mittel, die andere Person zur Einhaltung zu zwingen. Gleichzeitig ist sie Mahnung an alle anderen, die getroffenen Vereinbarungen einzuhalten.11

Während im Drogengeschäft die für das Geschäft notwendige Gewalt anschaulich wird, wird sie bei legalen Geschäften meistens nur als Ausnahme wahrgenommen. Basierend auf das Augenscheinliche hat sich über das Eigentum, das Geldverdienen und den Handel das falsche Urteil eingeschlichen, alle Drei seien Ausdruck eines „zivilen“, eines friedlichen Umgangs der Menschen miteinander. Zwar ist nicht zu bestreiten, dass private Gewalt in den gängigen wirtschaftlichen Aktivitäten eher die Ausnahme darstellt. Übersehen wird jedoch oft, wie viel staatliche Gewalt dieser Umgang nötig macht. Eben nicht nur dort, wo Polizist_innen tatsächlich mal Betrüger_innen abführen, sondern ganz substantiell in jedem Privateigentum und Vertrag.

Um die als normal geltenden Rechtszustände staatlicherseits aufrechtzuerhalten und durchzusetzen bedarf es eines Gewaltapparates, der der illegalen Geschäftswelt nicht zur Verfügung steht: Gerichtsvollzieher_innen, die fällige Schulden eintreiben, die gerichtliche Durchsetzung von Entschädigungsleistungen, wenn Lieferant_innen bereits gezahlte Ware nicht ausliefern, die Sanktionierungsmöglichkeiten einer Angestellten, die das Unternehmen bestiehlt oder wichtige Interna an Konkurrent_innen weitergibt, sind nur einige Bespiele.

Weil der Drogenbranche diese staatlichen Gewaltmittel nicht zur Verfügung stehen, benötigen diese zur Durchsetzung von Verträgen eigene. Der fingerbrechende Schuldeneintreiber gehört dann genauso zum Geschäft wie das Killerkommando, welches eine Informantin der Drogenbehörde aus dem Weg räumt. Damit wird deutlich, dass diejenige Vertragspartei im Vorteil ist, die im Streitfall über die nötigen Mittel verfügt ihren Anspruch durchzusetzen. Der blutig ausgetragene Interessenskonflikt ist allerdings nur das letzte Mittel.

Viel entscheidender ist, dass die andere Partei – beispielsweise der Kokabauer in Kolumbien vom Verkauf seiner Blätter– davon abhängig ist, dass die eingegangene Vereinbarung auch weiterhin gilt. Die Angewiesenheit der einen Partei am Weiterbestehen des Vertrages oder das überhaupt eine Übereinkunft zustande kommt, kann durch die andere Partei zu ihrem Vorteil ausgenutzt werden. Schon allein die Androhung keine Geschäfte mehr miteinander zu machen, kann zu besseren Konditionen führen, die eingeforderte Loyalität erhöhen oder die Person zu weiteren Dienstleistungen bewegen.

Besonders bei der Rekrutierung von Arbeitskräften spielt die Ausnutzung der allgemeinen Angewiesenheit Geld für die eigene Existenz zu benötigen eine wichtige Rolle. Das Elend die eigene Arbeitskraft verkaufen zu müssen, ist auch für die Drogenbranche die Grundlage erfolgreicher Geldvermehrung. Je verwiesener eine der Vertragspartei auf das Gelingen eines Geschäftes ist, desto besser kann die andere Seite ihre Interessen durchsetzen. Das die großen Drogenkartelle v.a. aus Gefängnissen und Elendsvierteln dieser Welt ihre Arbeitskräfte rekrutieren, liegt eben daran, dass dort viele Menschen zu finden sind, die kaum noch etwas zu verlieren geschweige denn etwas zu gewinnen haben und daher eher bereit sind, die Gefahren und Risiken einzugehen. Und ist jemand erst mal dabei, ist er_sie durch ihre Teilnahme wiederum gut erpressbar, da sie_er sich auch strafbar gemacht hat. So kann die Strafandrohung seitens des Staats selbst für die eigene Vorteilgewinnung nutzbar gemacht werden.

Aufgrund der Gefahr, dass geschäftliche Vereinbarungen nicht eingehalten werden und damit das Geschäft selbst generell auf dem Spiel steht, bildeten sich innerhalb der Unternehmen Kontrollinstanzen heraus und wurden Regelwerke beschlossen. Das Einhegen der jeweiligen privaten Interessen dient dem Ziel, dafür zu sorgen, dass jeder seinen Beitrag auch weiterhin für die Drogenorganisation leistet. Häufig liegt die Aufsicht bei den oberen Mitgliedern der einzelnen Gruppen, die nach ihren Ermessen Entscheidungen in einer Sache fällen. Bei groben Verstößen kann dies die Tötung der Vertragsbrüchigen bedeuten.

Diese autoritäre Variante der Streitschlichtung wurde von einigen Gruppen durch die Etablierung einer Verfassung ersetzt, die es jedem Mitglied ermöglicht, eine Person, die sich nicht an Abmachungen hält, bei der nächsthöheren Ebene anzuklagen. Die kriminelle Vereinigung La Nuestra Familia, eine von Gefängnisinsassen in den USA gegründete Organisation, die mit Erpressung, Raub und Drogenhandel ihr Geld verdient, etablierte für ihre Mitglieder ein komplexes Regelwerk, welches verhindern soll, das Altgediente Neuzugänge über das Maß für ihre Interessen benutzen, Schranken setzt und den Einzelnen belangbar macht, sollte er dennoch gegen die Regeln verstoßen. Dies schließt die höchsten Führungsfiguren mit ein.12

Alle aufgeführten Möglichkeiten den auftretenden Widerspruch zwischen den nach ihren Interessen Kalkulierenden einzuhegen, damit das Geschäft gelingt, verweisen auf das grundlegende Verhältnis zwischen Leuten in dieser Gesellschaft: Als Privatperson setzt jede_r seine_ihre Mittel ein, um sich Zugang zum gesellschaftlichen Reichtum zu verschaffen. Dabei stößt er_sie zwangsläufig auf andere, die dasselbe tun und damit bestreiten sie sich gegenseitig den Zugang zum Benötigten, da jedem die andere Person nur Mittel zum eigenen Vorteil ist.

Dieser Kampf gegeneinander führt in der Drogenbranche innerhalb derselben Organisation oder gegenüber selbstständigen Geschäftspartnern zu blutigen Auseinandersetzungen. Die Konkurrenz um Eigentum ist einerseits Grundlage für das Geschäft und Grund weshalb Leute geschäftstätig werden. Andererseits führt sie ohne Beschränkung zu Übergriffen, die das Geschäft insgesamt bedrohen. Im Unterschied zum normalen Geschäftsgebaren, welches von der ihr unabhängigen staatlichen Instanz betreut wird, sind es in der Drogenbranche selbst tätige und eigene Interessen verfolgende Akteure.

Wer die Regeln des Geschäfts bestimmen kann, wird diese nicht zu seinem Nachteil einrichten und durchsetzen. Und andersherum: Wer unter Gewaltandrohung gezwungen wird, sich an Abmachungen zu halten, die den anderen bevorteilen, wird versuchen die Regeln zu seinem eigenen Vorteil zu verändern gegen die ihm entgegengesetzte Gewalt.

 

2.1 Die Konkurrenz zwischen den rivalisierenden Unternehmen

In einem funktionierenden bürgerlichen Staat unterwirft derselbe alle Handlungen seiner Bürger_innen unter das Gesetz. Auf Unternehmen übertragen heißt dies, dass jedes Unternehmen seine Ziele verfolgen darf, solange sie dem Gesetz nicht widersprechen. Der Staat schreibt ihnen also die Form vor, wie sie miteinander zu verkehren haben.

Ausdrücklich von den erlaubten Umgangsformen ausgenommen sind die Aneignung fremden Eigentums gegen den Willen des Eigentümers als auch das gewalttätige Vorgehen gegen eine Person. Beides sind Rechte, die sich der Staat vorbehält (Enteignung und Strafjustiz). Mit seinem Gewaltmonopol sorgt ein Staat dafür, dass die Konkurrenz ohne private Gewalt vonstatten geht. Das illegale Geschäft unterwirft sich nun aber schon per Definition nicht den staatlichen Gesetzen, so dass die zugelassene Form, wie die Konkurrenz zwischen den einzelnen Unternehmen auszutragen wäre, für die Drogenbranche nicht gilt. Noch häufiger als im vorangegangenen Abschnitt beschrieben, tritt die offene Brutalität zu Tage, wenn zwischen rivalisierenden Unternehmen um Rohstoffquellen, Vertriebswege oder Absatzmärkte konkurriert wird.

Wohl wissend, dass der bewaffnete Kampf oft sehr hohe Kosten mit sich bringt und der Ausgang nicht immer absehbar ist, entwickelt auch diese Branche diplomatische Verfahrensweisen, Regelwerke und etabliert vermittelnde Instanzen, die den letzten Schritt im Kräftemessen unnötig machen sollen. Die andere Partei bleibt jedoch ein Hindernis für die Ausbreitung der eigenen geschäftlichen Aktivitäten und bedroht andererseits durch die Übernahme bereits erschlossener Verdienstmöglichkeiten die eigene Eigentumsvermehrung. Aus unternehmerischer Sicht beschneiden Konkurrent_innen die eigenen Verdienstmöglichkeiten und gefährden die eigene Existenz.

Der legalen Wirtschaft ist vorgeschrieben, welche Mittel zum Ausstechen der Konkurrenz zur Anwendung gelangen dürfen. Eine beliebte Variante Konkurrent_innen von einem Absatzmarkt zu verdrängen, um die eigenen Produkte abzusetzen, ist, deren Waren im Preis zu unterbieten bis diese aufgeben. Auch Veränderungen in der Qualität der Ware oder die Einführung eines Produktes, das die alten verdrängt, sind allseits erlaubte Konkurrenztechniken. Im illegalen Drogengeschäft kommt die Anwendung direkter privater Gewalt, welche der Staat den Unternehmen versagt, als Variante hinzu. Das Ausstechen von Konkurrent_innen wird dort durchaus buchstäblich praktiziert.

Der Markt wird bspw. nicht nur mit Waren erobert, sondern bestimmte Absatzgebiete werden durch die Ausschaltung der dort operierenden Gruppen bereinigt, so dass die eigenen Leute vor Ort übrig bleiben. Im Kampf um einen möglichst großen Marktanteil, was den Niedergang der Konkurrenz voraussetzt, werden die zur Verfügung stehenden Mittel hinsichtlich ihres Nutzens und ihrer Kosten für das Geschäft abgewogen. Wenn neben den üblichen Techniken schon das Mittel der Gewalt zur Verfügung steht, warum dieses nicht auch einsetzen?

Da auch für die Drogenbranche ein Menschenleben nur insofern etwas wert ist, wie es zur Gewinnsteigerung beiträgt, sind andersherum Leben, die der eigenen Gewinnsteigerung entgegenstehen, schädlich fürs Geschäft und werden gegebenenfalls aus der Welt geschafft. Auch kann der Markt gleich mit Gewalt erobert werden, ohne das die anderen Techniken angewendet werden müssten. Ab einem bestimmten Niveau des Geschäftes braucht es dann auch die anwendbare Gewalt, um die eingegangenen Verträge als auch das angeeignete Eigentum, die eigenen Produktionsstätten und lebenswichtigen Vertriebswege zu schützen.

Gewalt wird und ist dann die Grundlage für ein erfolgreiches Geschäft. Gut studieren lässt sich der Kampf der Kartelle gegeneinander mit einem kurzen Blick auf die mexikanisch - us-amerikanische Grenze: Das v.a. aus Südamerika stammende Kokain gelangt relativ einfach bis an die Grenze zum größten Drogenmarkt der Welt. In den letzten Jahren wurden verschärfte Maßnahmen getroffen, um den illegalen Handel einzudämmen.Für jedes Drogenunternehmen ist es von immenser Bedeutung, wenigstens einen der wenigen Grenzübergänge zu kontrollieren, den auch größere Lastwägen passieren dürfen. Juarez als mexikanische Grenzstadt, wurde lange Zeit von der Carrillo-Fuentes-Organisation kontrolliert. Aufgrund des Todes des Bosses, aber auch durch den Verlust wichtiger Kontaktpersonen in der Regierung Mexikos, schwächelte die Vorherrschaft über die Stadt. Diese Schwäche versuchten andere Organisationen auszunutzen. Juarez wurde zur umkämpftesten Stadt Mexikos mit zwischenzeitlich 50 Leichen im Monat bis das Sinola-Kartell 2011 unter „El Chapo“ Guzma'n die Kontrolle über die Stadt und somit über einen der wichtigsten Grenzübergänge des Landes erlangte.

Häfen, wie etwa der Reggio Calabria in Italien, der derzeit von der ’Ndrangheta kontrolliert wird, besitzen eine ähnliche Bedeutung für das weltweit operierende Geschäft. Eine weitere Fortsetzung der Eroberung von Absatzgebieten durch das Zurückdrängen und Ausschalten von Konkurrent_innen findet unter den Straßendealer_innen statt.

In der legalisierten Wirtschaft findet die Eroberung von Märkten zur Gewinnsteigerung unter den Vorgaben des Staates statt. Dieser ist es auch, der mit seiner Gewalt das Privateigentum garantiert, um dessen Vermehrung sich Alle bemühen müssen und Einige als Mittel zur Aneignung fremder Arbeit einsetzen können. Die Grundlage für die Ausübung staatlicher Gewalt und damit dessen Fortbestehens, ist die erfolgreiche private Eigentumsvermehrung, die der Staat daher will und braucht. Fehlt die für die Geschäftemacherei erforderliche staatliche Gewalt und sollen Geldverdienen und Geldvermehrung trotzdem gelingen, dann ist private Gewalt notwendig.

 

3. Die staatliche Repression: Unterwerfung aller geschäftlicher Tätigkeit unter die herrschenden Gesetze

Die derzeitig herrschende Wirtschaftsordnung beruht auf und bedarf der ständigen staatlichen Durchsetzungs- und Kontrollinstanz, die dafür sorgt, dass Mord und Totschlag in der Konkurrenz ums Eigentum nicht das Geschäft bestimmen. Dafür unterhält jeder Staat eine mehr oder weniger gut funktionierende Polizeiabteilung mit deren Hilfe die Einhaltung der erlassenen Gesetze erzwungen wird. Ein kurzer Blick in die Kriminalitätsstatistik verrät, dass der Großteil aller Straftaten die gesetzwidrige Eigentumsaneignung zum Ziel hatten13. Die für den normalen Betrieb erforderliche staatliche Gewalt, an die die meisten Menschen schon gewöhnt sind und als erforderlich erachten, wird an einer weiteren Stelle sichtbar:

Der jeweilige Staat versucht mit seinen Repressionsorganen, das von ihm illegalisierte Geschäft zu unterbinden. Auf der Seite der Drogenunternehmer_innen bedeutet dies erst mal, dass sie versuchen heimlich ihrer Arbeit nachzugehen. Im Zuge voranschreitender staatlicher Überwachung und Vergrößerung der geschäftlichen Aktivitäten dürfte es immer schwieriger werden, unentdeckt zu bleiben. Auf der nächsten Stufe sind dann Bestechung und Erpressung eben jener Beamt_innen angesagt, die mit der Bekämpfung des Geschäftes beauftragt wurden. Mit der erpresserischen Androhung der eigenen Gewalt, ist der Übergang zur direkten Gegenwehr schon vollzogen. Manche Organisationen und Personen nehmen bis zu einem gewissen Grad auch den direkten Schlagabtausch mit dem staatlichen Repressionsapparat auf.

Für den Konkurrenzkampf ist es auch hilfreich, wenn die Konkurrent_in durch die staatliche Gewalt aus dem Felde geräumt wird. Die Benutzung des Staates um missliebige Konkurrent_innen auszustechen ist keine Erfindung der Drogenbranche. Viele legale Wirtschaftsunternehmen versuchen ihrerseits auf die staatlichen Entscheidungsprozesse in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen. Geldangebote oder die Aussicht auf einen lukrativen Job nach der politischen Laufbahn dürften so manche Politiker_innen nicht kalt lassen, da sie neben der Ausübung ihrer Amtsgewalt weiterhin ihre individuellen Interessen verfolgen, trotz der verschiedenen Besserstellungen, die ihnen der Staat gewährt.

In einigen Staaten führte der Versuch die Aktivitäten der einzelnen Drogenunternehmen zu unterbinden zu brutalen Auseinandersetzungen mit etlichen Toten. In Kolumbien oder Mexiko lief und läuft die Regierung in einigen Regionen Gefahr, die Kontrolle an die ansässigen Kartelle zu verlieren. Nur unter Einsatz von Militär gelang es (teilweise), die staatliche Souveränität wieder herzustellen.

Zur Durchsetzung der erlassenen Vorschriften setzt der Staat, wenn es darauf ankommt, alle seine verfügbaren Mittel ein und versucht sich (wieder) als der alleinige Inhaber der rechtmäßigen Gewalt zu setzen. Ironischerweise trifft er dabei auch auf Leute, die er selber zu Polizist_innen und Soldat_innen ausgebildet hat und die sich dann ins illegale Geschäft absetzten. Der Kampf zwischen den Drogenkartellen und den südamerikanischen Regierungen kostete vielen Menschen das Leben und führte zu wirtschaftlichen und politischen Krisen, da die Kartelle über enorme Ressourcen verfügen, die sie zur Aufrechterhaltung ihres Geschäftes einsetzen können.

Angesichts des Verlustes an Wirtschaftskraft und Menschenmaterial bringen immer wieder einige Politiker_innen den Gedanken ins Spiel, dass es doch besser wäre, bislang verbotene Substanzen zuzulassen. Mit einem Schlag wäre der Branche das Mittel zum Geldverdienen entzogen und damit die Grundlage für die private Gewalt. Auch ein Weg die herrschaftliche Souveränität zu wahren. Allerdings handeln diese Unternehmen nicht mit einer x-beliebigen Ware. Das Verbot mit Drogen Geschäfte zu treiben, resultiert eben nicht daher, dass durch dieses ein illegaler gegen den Staat auftretender Wirtschaftszweig aufgebaut werden sollte, sondern hat bevölkerungspolitische Gründe.

Diese Gründe wären mit der Legalisierung nicht vom Tisch14.

Auch von Seiten einiger Drogenunternehmer_innen wurde versucht, das anhaltende Gemetzel zu beenden. Ihr Zweck ist es ja nicht, die jeweilige Regierung zu stürzen, jedenfalls so lange nicht, wie diese sie in Ruhe lässt. Um eine Regierung dazu zu bewegen vom offenen Kampf zum vorherigen Status zurückzukehren, bot da auch schon mal der Drogenbaron Pablo Escobar an, die kompletten Auslandsschulden des kolumbianischen Staates zu tilgen.

In Westeuropa hat die staatliche Bekämpfung des Geschäftes ein anderes Niveau. Die zuständigen Behörden sehen sich keiner Privatarmee gegenüber, die mit Waffengewalt die staatliche Souveränität insgesamt in Frage stellt. Das Drogengeschäft wird hier eher gut versteckt vor den staatlichen Augen und Händen betrieben. Neben der Beschlagnahme von importierten Drogen (Kokain, Heroin) durch den Zoll versuchen die Repressionsabteilungen der europäischen Staaten gegen die kleinen hochentwickelten Labore, beispielsweise zur Amphetamin oder MDMA Produktion, vorzugehen und die Betreiber_innen der Justiz zuzuführen.

Auch scheint die Verfolgung in diesem Bereich tätiger Banden und Mafiaorganisationen in Europa zumindest soweit erfolgreich zu sein, dass sie nicht wie in Südamerika offen operieren können oder gar gegen die polizeiliche Einmischung mit Waffengewalt vorgehen. Aber auch in Europa sind die Übergänge fließend, vermischen sich selbstständig operierende Unternehmer_innen, bspw. eine 1-2 Personenfirma, die für ihre unterschiedlichen Auftraggeber_innen Pakete von A nach B liefern, mit hochgradig professionalisierten Strukturen (verschiedene Mafiaorganisationen, Rockerbanden), die durchaus auch in der Öffentlichkeit präsent sind.

Auf der untersten Stufe des Vertriebes stellt die staatliche Repression für einige der Straßenverkäufer_innen noch eine zusätzliche Gefahr dar. Menschen die darauf angewiesen sind, dass sie ihre Arbeitskraft verkaufen können, dies aber nicht dürfen, weil sie keine Arbeitserlaubnis erhalten, droht die Abschiebung. Ganz nach der ausgegebenen Maxime: „Wer sich nicht an unsere Regeln hält, hat unsere Gastfreundschaft nicht verdient“. Als Nicht-Staatsangehörige erfahren sie über die für Staatsangehörige vorgesehene juristische Behandlung hinaus, was es heißt, gegen die hiesigen Gesetz zu verstoßen.

Auf der anderen Seite kann ihre Angewiesenheit am Gelingen des Verkaufs von Zwischenhändler_innen genutzt werden, um ihnen ihre Konditionen zu diktieren und sie mit ihrer Illegalität zu erpressen. Über die Ausnutzung der Angewiesenheit und Abhängigkeit der anderen Vertragspartei zum eigenen Vorteil, wurde oben ja schon einiges gesagt. Letzten Endes bedeutet dies, dass viele der Straßendealer_innen in hohem Maße und besonderer Weise der staatlichen Repression ausgesetzt sind, bei gleichzeitig geringen Verdienstmöglichkeiten.

Das Risiko nicht nur mit einem Geschäft pleite zu gehen, sondern für die Geschäftstüchtigkeit selbst in den Knast gesteckt zu werden, schreckt viele Leute ab, in der Branche tätig zu werden. Andersherum werden vor allem diejenigen geneigt sein in das Geschäft einzusteigen, die nicht über viel mehr verfügen als ihr nacktes Leben. Der enorme Zugang von Menschen aus den Gefängnissen erklärt sich so, da ihre Aussichten auf ein halbwegs erträgliches Leben in der legalen Wirtschaft nicht gerade rosig sind und sie bereits über die nötigen Erfahrungen im Umgang mit der Polizei und Konkurrent_innen verfügen.

Die staatliche Androhung von Bestrafung sorgt auch dafür, dass nur eine relativ geringe Anzahl möglicher Konkurrenten_innen auf dem Drogenmarkt ihre Ware anbieten. Wenn in einer Branche in Relation zu den sonstigen Verdienstmöglichkeiten in einer Gesellschaft viel Geld zu machen ist, steigen normalerweise viele Leute in diese ein und versuchen gegenseitig sich den Erwerb von Geld streitig zu machen, indem sie beispielsweise den Preis der Anderen unterbieten. Die Aussicht auf ein paar Jahre hinter Gittern oder einer empfindlichen Geldstrafe bremst den Ausgleich der Profitraten, wie er in den legalen Geschäftszweigen üblich ist, jedoch ab.

Das Risiko in den Knast zu gehen oder gar das Leben zu verlieren, übersetzt sich so in dauerhaft höhere Verdienstmöglichkeiten – zumindest für die Chefs. Die Höhe des Extraprofits hängt davon ab, zu welchen Preis die Konsument_innen noch in der Lage und willens sind, zu zahlen. Die Besonderheit einiger der gehandelten Substanzen - Menschen es schwer zu machen von ihnen loszukommen, etwa durch körperliche Entzugssymptome - erhöht deren Abhängigkeit von den wenigen Verkäufer_innen, was durchaus wieder gewinnbringend ausnutzbar ist.

Die Einstreichung eines Extraprofits ist übrigens auch der Reiz des Drogenmonopols. Existiert lediglich ein_e Anbieter_in für ein Produkt, so kann das Bedürfnis nach diesem Produkt gewinnsteigernd ausgenutzt werden, indem für diese Sache ein höherer Preis verlangt wird. Dass wortwörtliche Ausschalten der Konkurrenz, verweist demnach wieder auf die allen Leuten aufgemachte Frage der Existenzsicherung durch die Verfolgung der eigenen materiellen Interessen in Konkurrenz zu allen anderen.

 

Und zum goldenen Schluss...

Das Geschäft mit den Drogen boomt. Trotz aller staatlicher Versuche, dieses zu unterbinden. Besonders in den Armutsregionen dieser Welt ist diese Art der Geschäftemacherei weit verbreitet.

Nicht anders als viele andere Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse gehen die in diesen Ländern hergestellten Produkte dorthin, wo das Geld ist. In der westlichen Welt berauschen sich die Endkonsument_innen, oft um ihre eigenen Lebensbedingungen wenigstens für ein paar Stunden erträglicher zu machen: Das durchgemachte Wochenende als Entschädigung für die Arbeitswoche. Der kleine Leistungsboost auf dem Büroklo unter der Woche. Drogen als psychisches Schmieröl dieser Gesellschaft. Der Markt ist groß und entsprechend viel Geld ist dort zu verdienen.

Nicht nur die illegale Drogenwirtschaft versucht etwas davon abzubekommen. Die Pharma- und Lebensmittelkonzerne, in deren Labore die meisten Drogen erfunden wurden, werfen eigene Produkte auf den Markt. Ritalin, Taurin versus Kokain oder MDMA versus Antidepressiva sind Konkurrenzprodukte, im Kampf um zahlungsfähige Bedürfnisse nach Leistungssteigerung oder Gemütsaufhellung. Gleichzeitig liefert die Chemieindustrie für alle die nötigen Ausgangsstoffe. Deren Lösungsmittel werden zum Beispiel für die Produktion von Kokain dringend gebraucht.

Ein weiterer legaler Geschäftszweig, der in nicht unerheblichen Maß vom Drogengeschäft profitiert, ist die Bankenwelt. Das Drogengeschäft hat ja ein Problem: Vom Standpunkt der staatlichen Steuergesetzgebung ist das Geld, welches dort verdient wird, nicht legal. Um dieses Problem zu lösen, muss ein Weg gefunden werden, die Gewinne aus den Drogengeschäften dem Staat als legalen Besitz präsentieren zu können. Dass dies weltweit funktioniert, dafür steht eine entscheidende Geschäftsbedingung bereits zur Verfügung: die international-operierenden Geldhäuser.

Kurzum: Geldverdienen ist der Zweck aller Unternehmen. Für dessen Verwirklichung sind die meisten Menschen und die Natur lediglich die Mittel, deren Einsatzkosten möglichst gering zu halten sind, damit der Zweck um so besser aufgeht.

Nicht das Fehlverhalten Einzelner aufgrund charakterlicher Schwäche führt zu Ausbeutung und Brutalität, zur massiven Schädigung der Natur, sondern dies liegt in der Produktionsweise selbst begründet.

Damit die menschlichen und ökologischen Grundlagen nicht völlig unbrauchbar werden, braucht es die eingreifende und regulierende Gewalt des Staates. Diese braucht es auch, um die gegensätzlichen im Vertrag festgehaltenen Interessen, durchzusetzen. Genauso für die Anerkennung der Person und der Durchsetzung des Privateigentums, dessen potentielle Macht es ist, sich fremde Arbeit verfügbar zu machen, damit es sich vermehrt. Und andersherum Leute, durch Ausschluss von dem was sie benötigen, dazu nötigt, sich für dessen Vermehrung in den Händen Einiger benutzen zu lassen.

Steht die für den allgemeinen Geschäftsgang notwendige staatliche Gewalt nicht zur Verfügung, rüsten die privaten Unternehmer_innen selber auf. Die dafür benötigten Waffen liegen in den Schmieden dieser Welt auch schon bereit. Denn eines ist sicher: Erfolg im Geschäft beruht auf und braucht Gewalt.

 

1Hinzu kommen noch weitere Akteur_innen: In den Staaten, welche im weltweiten Konkurrenzkampf die Nase vorn haben, kümmert sich präventiv ein ganzes Heer aus Sozialarbeiter_innen und Psycholog_innen um die staatlich verordnete Einstellung der Bevölkerung zum Konsum von Drogen und dessen Auswirkungen auf die Brauchbarkeit der Leute.

2Europäischer Drogenbericht – Trends und Entwicklungen, (2019, S. 21) Hrsg.: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht.

4Im Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG, §29, 2020) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer „ Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.“

5Menschen die über viel Eigentum verfügen, sind dementsprechend gegenüber Menschen, die nichts oder nur wenig haben im Vorteil, da sie deren Bedürftigkeit nach den Dingen von denen sie ausgeschlossen sind aber benötigen, ausnutzen können. Über genügend Eigentum zu verfügen und dieses zu mehren, ist in dieser Gesellschaft Existenzgrundlage.

6Wie viel gesetzlicher Regelung es bedarf, um die bestehenden Gegensätze gangbar zu machen, kann allgemein im Bürgerlichen Gesetzbuch nachgelesen werden. Von der Gewalt, die es bedarf, um den Ausschluss von allgemein Benötigten durch die private Verfügungsmacht aufrechtzuerhalten, zeugt hingegen das Strafgesetzbuch.

7Unter einem Kartell wird allgemein der Zusammenschluss von einander unabhängigen Unternehmen verstanden, mit dem jeweiligen Ziel, bessere Bedingungen für das Gelingen der eigenen Geschäfte zu erreichen.

8s. T. Wainwright: „Ein Drogenkartell erfolgreich führen“ (2016)

9Europäischer Drogenbericht – Trends und Entwicklungen (2019, S.31)

10Bundeskriminalamt, Rauschgiftkriminalität – Bundeslagebild (2018, S.6)

11Sich auf unterschiedliche Weise Respekt zu verschaffen und als Respektsperson zu gelten, ist ein wesentliches Mittel, damit die eigenen Geschäfte vorankommen. Genauso spielt in diesem Milieu die Ehre einer Person noch eine besondere Rolle, deren Verlust etwa durch Verrat zum Ausschluss oder Abschuss führen kann. Beide Umgangsformen haben in der Psychologie des modernen legalen Geschäftsmenschen keine große Bedeutung mehr.

12s.: T. Wainwright: „Ein Drogenkartell erfolgreich führen“ (2016)

13„Die meisten Verurteilungen gibt es jedes Jahr wegen Eigentumsdelikten. Diebstahl, Betrug und ähnliche Delikte sind der Grund für mehr als 40 % der strafgerichtlichen Verurteilungen.“ (Bundesamt für Justiz) https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Strafverfolgung/Strafverfolgung_node.html, eingesehen am 30.01.2020

14Ausreichend und dauerhaft leistungsfähige und -bereite Arbeitskräfte der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen, ist ein Anliegen des Staates. Durch spätestens langanhaltenden Drogenkonsum wird dieser Anspruch zunehmend von dem_der Konsument_in in Frage gestellt. Die Einnahme von Drogen ist eben keine besonders gute Pflege der eigenen Arbeitskraft. Befürworter_innen des Verbots von Drogen argumentieren, dass die Illegalisierung ein wichtiges Mittel darstellt, um die Menschen vom potentiell schädlichen Konsum abzuhalten und den Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft zu reduzieren.