31.03.2008 PDF

Rechtsstaat Reloaded

Warum die Kritiken an Stasi 2.0 ins Leere laufen

Die Kette sicherheitspolitischer Maßnahmen nimmt zurzeit kein Ende. Vom eben erst eingeführten biometrischen Reisepass bis zur Diskussion über den Abschuss von Flugzeugen, von den umstrittenen Onlinedurchsuchungen bis zur Inhaftierung vermeintlich Terrorverdächtiger — täglich gibt es Meldungen, die Datenschützer, Liberale und Linke in Aufruhr versetzen. Alle sind sich einig in der Ablehnung dieser Maßnahmen, unterschiedlich sind sie in ihren Begründungen. Wir wollen im folgenden die Einwände von den Leuten, denen bei Schäuble vor allem „Stasi 2.0“ einfällt, kritisch würdigen. Dies tun wir in der Hoffnung, dass Linke wie Bürgerliche ihre Illusion darüber, was den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat angeblich unterscheide, endgültig zu den Akten legen.



Von Schimanski lernen

Fangen wir an mit den bürgerlichen Kritikern. Eine typische Haltung von Datenschützern und Liberalen ist die, dass sie zwar das Bedrohungsszenario vom internationalen Terrorismus teilen, aber die Maßnahmen dagegen für schlicht überzogen halten. Ihrer Meinung nach würde eine Vorratsdatenspeicherung die Privatsphäre Unschuldiger gefährden. Zunächst mal wäre hinzufügen, die Privatsphäre möglicher Schuldiger auch. Damit aber haben die BürgerrechtlerInnen kein Problem. Die staatliche Sicherheitspolitik kritisieren sie ja gar nicht, sondern die Frage des WIE die staatliche Sicherheitspolitik auszusehen hat. Erst an dieser Stelle gehen sie nicht mehr konform mit aktuellen Gesetzespaketen. Sicherheit muss schon sein, und wenn die Privatsphäre Schuldiger dabei flöten geht, so haben sich das die Schuldigen selbst zuzuschreiben, die sich gegen die Freiheit stellen (oder welche Argumente es dann auch immer sind, die die Überwachung von vermeintlich „Schuldigen“ rechtfertigen).
Doch Vorsicht! Ob jemand schuldig ist oder nicht, stellt sich in einem Rechtsstaat immer erst hinterher raus, also NACHDEM gegen die betreffende Person ein Verfahren eröffnet und vorher und zeitgleich gründlich gegen sie ermittelt wurde (mit Abhörmaßnahmen, Eindringen in die „Privatsphäre“ etc). Wie solche Ermittlungen aussehen und wie Verdächtige behandelt werden, davon weiß jeder „Tatort“ am Sonntag abend ein beredtes Zeugnis abzulegen. „Hausdurchsuchungsbefehl? Haben Sie etwas zu verbergen?“ und schwupps ist der polizeiliche Fuß in der Tür. Sicherlich, in einem demokratischen Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung so lange, bis man rechtmäßig verurteilt wurde. Aber damit da die Sicherheitsbehörden keinen Fehler machen, muss man schon sehr gründlich nachrecherchieren. Anders formuliert: Ein Verdacht kann ziemlich viele Sicherheitsmaßnahmen mit sich bringen, insofern hat man von einer Unschuldsvermutung nichts. Außer, dass es sich gut anhört und man weiß, drüben im Osten war ditte aber jaaanz anders.


My home is my castle

Die da drüben, damals, eh klar, die hatten ja gar keine Privatsphäre. Und das droht „uns“ jetzt auch. Deswegen Stasi 2.0. In diesem Sinne äußern sich kritische Bürger und Bürgerinnen, wenn sie befürchten, die Sicherheitsmaßnahmen würden „unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre eingreifen“ (http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu/briefe.php?page=199). Was wäre denn ein verhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre?, möchte man da fragen. Sobald man diese Unterscheidung nach Verhältnismäßigkeit nämlich trifft, kann man sich durchaus eine Menge guter Gründe vorstellen, die einen Eingriff in die Privatsphäre rechtfertigen. Und weiter: Eine ganze Menge Eingriffe werden überhaupt nicht als solche wahrgenommen.
Dass beispielsweise das Ausstellen eines Personalausweises einen ziemlich gründlichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt, ist den KritikerInnen der Verhältnismäßigkeit vermutlich nicht bewusst oder einfach schnurz. Sie haben kein Problem damit, dass auf einen Menschen, der hierzulande von deutschen Eltern geboren wird, sofort Anspruch erhoben wird von Seiten des Staates. Dieses neugeborene Kind muss wo auch immer und bei welchen Behörden auch immer gemeldet werden, die Eltern unterliegen einem staatlichen Erziehungsauftrag, das Kind „genießt“ die Schulpflicht, und wird zukünftig im Rahmen der Terrorismusbekämpfung mit einem eigenen Pass von Kindesbeinen an ausgestattet. Meldepflicht, Passwesen, Schulpflicht und Erziehungsauftrag werden nicht als Einmischung verstanden, sondern allenfalls in die Kategorie „ das ist halt so“ einsortiert.
Zweitens: Die „Privat“sphäre und die Definition dessen, wo die aufhört und so was wie „Öffentlichkeit“ anfängt, ist vom Staat durchgesetzt. Mit einer Privatsphäre um sich herum kommt man nicht auf die Welt; die gibt es nicht einfach so. Sondern der Staat hält die Privatsphäre für so fundamental wichtig, dass er sie mit Gesetzen und der dazu nötigen Portion Gewalt, was im Falle dieses unseres Gemeinwesens eine ganze Menge ist, nämlich ein kompletter Justizapparat samt Polizei, einrichtet und aufrecht erhält. Wir sind Privatpersonen, weil es der Staat so will. Darin begründet sich unser ganzes Recht, das im übrigen einen Rattenschwanz von Pflichten nach sich zieht. Die edelste Pflicht eines Privatmenschen, die zumeist jedoch als Vorteil missverstanden wird, lautet im übrigen: Freiheit. Die hat wenig mit Wohltat, aber viel mit Armut zu tun. Freiheit ist eine notwendige Grundlage in einer Gesellschaft, die ihre materielle Reproduktion (Essen/Wohnen etc.) als eine Konkurrenzveranstaltung von lauter Eigentümern eingerichtet hat. Die Freiheit ist der Garant dafür, dass jeder mit seinem Eigentum tatsächlich machen kann, wonach ihm ist. Die Freiheit, „zu tun und zu lassen“ was man will, die hat man hier allemal, wenn auch im Rahmen geltender Lärmschutzbestimmungen oder dem Korsett eines Mietvertrages. Was die Privatsphäre an Annehmlichkeiten tatsächlich zu bieten hat, das hängt ganz wesentlich von den Erfolgen ab, die man als freier, oder mit anderen Worten als allein für sich selbst verantwortlicher Mensch in einer ganz anderen Sphäre, nämlich der der Arbeit einfährt. Vom Recht auf freie Berufswahl hat man je nach Verdienst viel, meistens gerade genug und oft auch schlicht nichts. Schön, dass man aber wenigstens als armer Schlucker so richtig frei sein darf? Diesen vermeintlichen Vorteil halten wir für keinen.

Das falsche Verständnis dessen, was eine Privatsphäre hierzulande ist und der vermeintliche Angriff des Staates darauf, weckt zurzeit einen Haufen Unmut in allen möglichen gesellschaftlichen Kreisen. Im September versammelten sich ziemlich viele Leute in Berlin, die gegen die diversen Sicherheitsvorschläge der Regierungsparteien auf die Straße gingen. Die Kritik auf dieser Demo richtete sich beinah ausschließlich gegen Schäuble, ganz so als habe die angebliche Aushöhlung des Rechtsstaates Namen und Adresse. Auch im Vorfeld der Demo stand er im Schussfeld der Kritik. Wurde es mal inhaltlich, dann in folgenden Sätzen (wir zitieren aus dem Aufruf des Bündnisses Freiheit statt Angst): „Dabei bewirkt die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet Millionen von Euro und gefährdet die Privatsphäre Unschuldiger.“ [www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/125/116/lang,de/]. Da wir die Sache mit den Unschuldigen bereits eingangs versucht haben zu kritisieren, halten wir uns im folgenden an der Sache mit dem Geld und der Kriminalität auf.


Immer schön relativieren

„Die zunehmende Erfassung bietet also keinen verbesserten Schutz vor Kriminalität“. Das kann ja eigentlich nur heißen, dass wenn die zunehmende Erfassung einen größeren Schutz vor Kriminalität böte, dann hätte man auch kein Problem mit der zunehmenden Überwachung. Die Frage nach dem geeigneten Schutz vor Kriminalität stellt sich uns nicht und wir wollen auch nicht am wechselseitigen Zitieren irgendwelcher wissenschaftlicher Untersuchungen teilnehmen, die jeweils entgegengesetztes behaupten. Die Befürworter der Überwachung winken mit Zahlen, die Gegner winken mit anderen Zahlen zurück — unerquicklich.
Beiden Lagern (BürgerrechtlerInnen und Politik) ist gemein, dass sie Kriminalität als Faktum voraussetzen, sich darüber einig sind, das nicht zu wollen und dann lediglich mit unterschiedlichen Rezepten aufwarten. Der Staat jedenfalls soll den Bürger vor Kriminalität schützen. Die VerfasserInnen dieses Aufrufs halten Kriminalität ebenso wie Privatsphäre für etwas quasi vorstaatliches. Aber, auch hier gilt: Kriminalität kann halt alles und nichts sein. Was Kriminalität ist, ist eine politische Entscheidung und somit eine Frage der Mehrheitsverhältnisse im Parlament. Irgendwann wirst Du kriminalisiert, weil Du Dich Verschlüsselungstechnologien bedienst, die der Staat illegalisiert hat (wie in anderen Ländern bereits geschehen). Überlegst Du dann immer noch, was verbesserter Schutz vor Kriminalität sein könnte?
Wir würden uns lieber mal Gedanken machen, was in dieser Gesellschaft die Voraussetzungen sind, die immer wieder notwendig Kriminalität produzieren und an denen was zu verändern. Wenn man die Nöte und Prinzipien, die dauerhaft Kriminalität produzieren erkennt und abschafft, dann muss sich auch nicht mehr darüber streiten, welche Maßnahmen vor Kriminalität schützen könnten. In einer Gesellschaft, in der das Überleben an Eigentum und Geld hängt, ist es keine Überraschung, dass Diebstahl und Raub an der Tagesordnung sind. Gelegentlich — wie im Falle der organisierten Kriminalität, die wie alle anderen Unternehmen auch Geld verdienen will — wird aus Raub, Diebstahl oder Mord gar ein einträgliches, wenn auch riskantes Geschäft. Die Strafen des Staates verhindern eben keine Kriminalität, sondern liefern den Bürgern den Preis, mit dem sie zu kalkulieren haben. Man überlegt sich also, wie oft man schwarzfahren muss, ohne erwischt zu werden, bis es sich lohnt.


Apropos Geld

Viele KritikerInnen der Sicherheitspolitik sorgen sich um die deutsche Haushaltspolitik, wenn sie darauf hinweisen: „Vorratsdatenspeicherung kostet viel Geld.“
Stimmt, aber das leugnet auch niemand, dass so was Geld kostet. Vom Geld reden die Befürworter der Speicherung doch auch ständig: Der volkswirtschaftliche Schaden zum Beispiel eines terroristischen Anschlags in Deutschland verursacht viel horrendere Kosten. Sobald man einmal mit der Geldfrage anfängt, hat man sich schon ordentlich auf die Kalkulationen der Herren und Damen PolitikerInnen eingelassen. Und wenn einem das Geld wirklich wichtig ist und man sich in volkswirtschaftlichen Rechnungen üben will, dann kann eine Vorratsdatenspeicherung tatsächlich billiger sein als der Zusammenbruch einer nationalen Wirtschaft. Schwieriges Terrain also.
Ähnlich wie bei der Frage nach verbessertem Schutz vor Kriminalität geht es den UnterstützerInnen des Aufrufs an dieser Stelle lediglich um quantitative Abweichungen vom erwünschten Zustand. Zu teuer statt genau richtig. Auf die Idee, dass es dem Staat in Fragen Sicherheit um das Geld nicht schade ist, kommt da keineR. Stattdessen erinnern sie die PolitikerInnen daran, dass man das Geld doch viel vernünftiger ausgeben könnte — für die Armen oder so. Ganz bestimmt wäre das schöner, aber eben auch weltfremd. Der demokratische Staat findet die Versorgung seiner Bürger noch nicht mal mit Luxus, sondern nur mit den elementarsten Gütern schlicht nicht so wichtig, wie die Sicherheit seines Territoriums und die uneingeschränkte Anerkennung seines Gewaltmonopols. In Fragen der Souveränität ist die Demokratie extrem unflexibel, da versteht sie keinen Spaß und langt entsprechend zu: mit Repression und Kosten. Der Grund für diese praktische Rücksichtslosigkeit ist, dass es beim Terrorismus oder der Organisierten Kriminalität um eine Souveränitätsfrage geht, worauf ein demokratischer Staat allergisch bis prinzipiell reagiert. Der Staat sieht nicht (nur) seine politischen Programme beeinträchtigt, sondern sich selbst in seiner Existenz. Deshalb sollen die TerroristInnen nicht im nach hinein bestraft, sondern von vornherein mit allen Mitteln bekämpft werden. Der Staat will nicht Gesetzesbrecher an ihre Pflichten als Untertanen erinnern, sondern Staatsfeinde eliminieren. Die Grundlage für den rücksichtslosen Charakter der Terrorbekämpfung ist der totalitäre Anspruch der Staatsgewalt, die keine Gewalt neben sich duldet. Aber von der Einsicht, dass dieses Gebaren kein Verrat an irgendwelchen demokratischen Prinzipien, sondern die Art und Weise ist, wie Demokratie funktioniert, davon ist die Kritik der Bürgerrechtler leider weit entfernt.

Das irgendwas zu teuer ist, ist in der Regel kein Argument von Linken. Deren Einwände gegen die aktuellen Maßnahmen sind bloß trotzdem nicht schlauer. Die Antifaschistische Linke Berlin (ALB) wittert beispielsweise in den neuen sicherheitspolitischen Maßnahmen faschistische Tendenzen eines zu immer mehr Repression neigenden Staates. Wieso ist eigentlich immer alles, was so eine Demokratie an für die Antifa unliebsamer Politik fabriziert gleich Faschismus? Mal abgesehen davon, dass diese Sorte „Kritik“ ganz viel Politik akzeptiert, an der ihr auch gar nichts kritikables auffällt, wird sie immer erst dann aktiv, wenn es eigentlich (nach ihrem Dafürhalten) ja schon wieder viel zu spät ist, dann nämlich, wenn der Faschismus vor der Tür steht. Allein, wir können keinen Faschismus erkennen, sondern wir sehen einen demokratischen Staat namens Bundesrepublik Deutschland, der überall international mit seinen eigenen nationalen Interessen mitmischt und sich im Kampf gegen den „Internationalen Terrorismus“ als Juniorpartner bewähren will. Dass das nicht abgeht ohne dass der Internationale Terrorismus Deutschland als potentielles Angriffsziel entdeckt, liegt in der Natur der Sache. Was entdeckt aber die ALB? Das Ziel der Sicherheitsbehörden und ihrer Überwachung sei es „Unmut gegen die bestehenden, unzumutbaren Verhältnisse des Kapitalismus zu kontrollieren beziehungsweise zu unterdrücken.“ [www.antifa.de/cms/content/view/610/32/] Eine saftige Selbstüberschätzung gepaart mit ganz viel Wunschdenken sagen wir dazu. Uns wäre nicht aufgefallen, dass hier ganz viel kritischer Geist durch die Gegend rennt. Noch haben wir bemerkt, dass dieser Staat aktuell wegen irgendeines nennenswerten sozialen Protestes um seine Existenz fürchtet. Vielmehr ist es doch so, dass die meisten Menschen hier sich was Besseres als Demokratie gar nicht vorstellen mögen und dem Staat sogar die Daumen drücken beim Kampf gegen linke Gewalttäter und Chaoten. Es stimmt ja, dass bestimmte Positionen staatlicherseits prinzipiell nicht geduldet und entsprechend bekämpft werden (siehe G8-Proteste). Das liegt aber daran, dass der Staat einen allumfassenden Anspruch auf die Gültigkeit seines Gewaltmonopols erhebt und wenn man das in Frage stellt, dann gibt es eben Ärger, der bis an die Substanz der Existenz gehen kann. Das sollte aber nicht verwechselt werden damit, dass man sich selbst plötzlich in eine potentielle Bedrohung imaginiert, auf die der Staat lediglich mit Gewalt zu reagieren weiß.


Gemeinsam für mehr Demokratie?!

Obwohl sich die Linken in ihren Forderungen und Erklärungen von den Bürgerrechtlerinnen deutlich unterscheiden, missverstehen sie den Sinn und Zweck von Freiheit und Sicherheit in bürgerlichen Demokratien ähnlich gründlich wie die BürgerrechtlerInnen. Die ALB glaubt Abhören, Bespitzeln und Überwachen verträgt sich nicht mit einem demokratischen System. Für sie gehört so was entweder in das Repertoire faschistischer Praktiken (aus dem Aufruftext der ALB: „Die von den Alliierten erzwungene Trennung von Polizei, Geheimdiensten und Gerichten, die nach den Erfahrungen mit der GESTAPO im Nationalsozialismus 1949 festgesetzt wurde, ist in der Realität längst aufgehoben.“). Oder sie erinnert gemeinsam mit anderen Autonomen daran, dass Schäuble die Wiederauflage der repressiven Stasi/DDR plane (Schablone mit Schäubles Konterfei und dem Vermerk Stasi 2.0). Das sieht uns schwer nach einem saftigen Demokratie-Idealismus aus. Dazu gehört, dass man glaubt eine Abweichung vom Ideal sei bereits ein Verstoß gegen dasselbe. Das kann dann entweder die 5%-Hürde sein, die von vereinzelten Bürgerliche so furchtbar undemokratisch gefunden wird oder die Einschränkung einer Freiheit oder einer Privatsphäre, die einem der Staat überhaupt erst garantiert. Und auch da täuschen sich so manche Linken: Freiheit gibt es hier nicht dafür, dass man das System bekämpft, sondern dafür, dass man sich ordentlich in der Konkurrenz der Freien und Gleichen austobt. Und wenn die Bedingungen fürs freie Konkurrieren durch Kriminalität oder (Internationalen) Terrorismus bedroht werden, versteht der demokratische Staat seinen selbst gesetzten Auftrag sehr genau und sorgt dafür, dass das wieder geht. Der Staat nimmt den Schutz dieser Freiheit sehr ernst. So ernst, dass heutzutage sogar Farbbeutel oder bestimmte Begrifflichkeiten unter den Tatbestand des Terrorismus fallen können. Da mag man sich ungläubig an den Kopf fassen, aber deswegen von diesem Staat weniger Kontrolle und Abschaffung irgendwelcher Paragraphen zu fordern, scheint uns keine adäquate Lösung zu sein.

Dies ist ein überarbeitetes Flugblatt von jimmy boyle berlin (Anfang 2008)